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Fallbeispiel 2: "Beinfraktur"
Sunday, 04. September 2016 05:02
Autor: Dr. med. vet. Christiane Haupt
Rhys

© C. Haupt

Rhys

© C. Haupt

 

Mit gedeckten Frakturen beider Beine wurde der flügge Jungsegler Rhys aus Heidelberg eingeliefert und erhielt doppelseitige Stützverbände. Solche Verbände dürfen NUR unter Allgemeinanästhesie angelegt werden! Ein Stützverband muss akkurat sitzen, ist am zappelnden Vogel unmöglich anzulegen und würde auch viel zu viel Stress bedeuten.
Grundsätzlich sollte bei Tibiotarsusfrakturen ("Laufknochen", entspricht dem Unterschenkel beim Säugetier) eine Abwägung zwischen chirurgischer Versorgung (Marknagelung) und konservativer Versorgung (Stützverband) erfolgen. Bei offenen Frakturen muss genagelt werden. Im vorliegenden Fall waren die Frakturen gedeckt und der Segler nach schwerem Anflugtrauma sehr instabil, so dass keine lange OP in Betracht kam. Stützverbände müssen die Frakturstelle immobilisieren, d.h. normalerweise die Gelenke vor und hinter der Fraktur miteinbeziehen, damit es keine Hebelwirkung auf die Fraktur gibt. Beim Mauersegler ist das Miteinbeziehen des Kniegelenkes unmöglich, da es bereits innerhalb der Körperkontur liegt. Der Verband muss also lang, straff und stabil genug sein, um weit genug über die Frakturstelle hinwegzureichen, darf aber andererseits Blutversorgung und Weichteilgewebe nicht einschnüren. Hätte die Fraktur sich in der Nähe des Knies befunden, wäre die Versorgung mittels Stützverband nicht möglich gewesen.

Rhys aus Heidelberg hatte großes Glück. Die Zusammenarbeit mit der Tierklinik Maurer, die den Segler erstversorgte und uns meldete, war vorbildlich, der Vogel wurde umgehend an uns überwiesen und von unserer Heidelberger Kurierfahrerin abgeholt. Rhys wurde noch am selben Tag operiert und hat die OP gut überstanden.

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