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Erhaltung bestehender Brutkolonien
Der Mauersegler ist standorttreu und bezüglich seiner Nistplätze in Deutschland fast ausschließlich auf die Bauwerke des Menschen angewiesen. Einmal besetzte Brutkolonien werden jahrzehntelang benutzt. Bei Renovierungen und Dacharbeiten werden unzählige alte Seglerkolonien versiegelt, teils aus Unkenntnis, teils bewusst, da man irrtümlicherweise Schmutz und Ungeziefer befürchtet. Die moderne Architektur schafft kaum mehr Schlupfwinkel zum Brüten. Somit verschlechtern sich die Brutbedingungen von Jahr zu Jahr, und wenn die derzeitige Entwicklung anhält, wird der Mauersegler bald zu den bedrohten Arten gehören.

 

Schaffung neuer Nistgelegenheiten
Da die Anzahl langjährig benutzter Seglerbrutplätze beständig zurückgeht, ist es notwendig, neue Nistplätze zu erschließen. Brutplätze sind sehr begehrt und werden hart umkämpft, denn zahllose Segler können im Laufe ihres Lebens aus Nistplatzmangel nicht zur Fortpflanzung gelangen. Bei Renovierungen oder Dacharbeiten können, oft ohne großen Aufwand, optimale Nistgelegenheiten für Mauersegler geschaffen werden. Es gibt bereits gute Erfahrungen mit der Annahme neuer Nistplätze in Form von Brutsteinen oder Nistkästen, sofern sie in der Nähe bestehender Kolonien eingerichtet werden.

 

Vermeidung von zivilisationsbedingten Gefahrenquellen
Durch den Trend zu riesigen Glasflächen als Bauelement ist in den Städten die Unfallgefahr für Vögel, insbesondere rasante Flugjäger wie Mauersegler und Schwalben, erheblich gewachsen. Es ist dringend notwendig, sinnlosen Vogeltod durch geeigneten Glasschliff oder ähnliche Maßnahmen zu vermeiden.
Eine weitere Gefahrenquelle sind Kollisionen mit Fahrzeugen, vor allem bei schlechter Witterung, wenn futtersuchende Mauersegler und Schwalben dicht über den Fahrbahnen großer Straßen jagen. Durchsagen in Rundfunk und Fernsehen und zeitweilige Geschwindigkeitsbegrenzungen könnten die Gefährdung von Vögeln wie auch von Menschen vermindern.

 

Fachgerechte tierärztliche Versorgung verletzter Segler
Als Dauerflieger und Langstreckenzieher unterliegt der Mauersegler extremen Lebensbedingungen. Daher sind bei der Beurteilung von Verletzungen sehr spezielle Kenntnisse (Vorstellung bei einem auf Vögel spezialisierten Tierarzt) erforderlich. Beim Mauersegler müssen bestimmte Verletzungen, z.B. Flügelbrüche, erheblich anders und kompromissloser bewertet werden als bei anderen Wildvögeln. Nur so können betroffene Vögel gemäß §1 des Tierschutzgesetzes vermeidbare Leiden, Schmerzen und Schäden erspart bleiben.

 

Wiederherstellen der Wildbahnfähigkeit
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz §20 g (4) muss das Ziel jeder Behandlung eines verletzten Mauerseglers die Wiederherstellung der Wildbahnfähigkeit sein. Nicht mehr wildbahnfähige Mauersegler sind zu euthanisieren.
Die Gefangenschaftshaltung nicht mehr wildbahnfähiger Segler ist aus tierschutz- und naturschutzrechtlichen Erwägungen grundsätzlich abzulehnen:
Mauersegler verbringen ihr gesamtes Leben fliegend und im Verband mit Artgenossen. Sie können in Menschenhand nicht artgerecht gehalten werden. Gegen uneinsichtige "Tierfreunde", die Mauersegler in Gefangenschaft halten, muss im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorgegangen werden. Die zuständigen Behörden sind darüber aufzuklären, warum eine Gefangenschaftshaltung von Mauerseglern als Tierquälerei gewertet werden muss.

 

Artgerechte Aufzucht verwaister Jungsegler
Insbesondere bedingt durch die fortschreitende Zerstörung ihrer Nistplätze, aber auch durch den Ausfall von Altvögeln (siehe: Vermeidung von zivilisationsbedingten Gefahrenquellen) geraten noch nicht flugfähige Jungsegler immer häufiger in Menschenhand. Am Boden aufgefundene Jungsegler sind immer auf menschliche Hilfe angewiesen, da Altvögel außerhalb des Nestes nicht füttern.
Wenn sich die menschliche Hilfe allerdings nicht an den speziellen Belangen dieser hochkomplizierten Pfleglinge (Alleinfütterung mit Insekten, Fütterungstechnik, Unterbringung) orientiert, wird oftmals das genaue Gegenteil erreicht: Trotz großen Engagements von seiten der Finder führt falsche Pflege häufig zu irreparablen Schäden und zum unnötigen Tod der betroffenen Tiere.
Durch fachgerechte und gegebenenfalls tiermedizinische Betreuung kann ein Großteil der angefallenen Pfleglinge problemlos in die Freiheit entlassen und somit für die natürliche Population gerettet werden.

 

Wiedereingliederung in die Natur
Der Mauersegler verbringt nur drei Monate des Jahres in seinen europäischen Brutgebieten, um hier - im Gegensatz zu heimischen Singvögeln - seine einzige Jahresbrut mit maximal drei Jungen aufzuziehen. Der Ausfall dieser einen Brut, wie es häufig aus oben ausgeführten Gründen geschieht, kann sich langfristig fatal auf die Bestandserhaltung auswirken.
Die Wiedereingliederung handaufgezogener Jungsegler in die Natur leistet einen nicht unerheblichen Beitrag zum Erhalt der natürlichen Population und kann damit als biologisch sinnvoll betrachtet werden. Eine Auswilderungsphase ist nicht vonnöten, da junge Mauersegler nach dem Ausfliegen sofort selbständig sind.

 

Verbreitung von Informationsmaterial
Verschiedene Personenkreise, die erfahrungsgemäß immer wieder mit Mauerseglern in Berührung kommen, sollen jederzeit angesprochen, auf die Probleme des Mauerseglers aufmerksam gemacht, aufgeklärt und zur Mithilfe bewegt werden.
Dies betrifft z.B. Hausbesitzer, Dachdeckerbetriebe, Architekten und Städteplaner, Naturschutzbehörden, Vogelschutzorganisationen, Tierheime, Tierärzte und Pflegestationen.

 

Öffentlichkeitsarbeit
Verunfallte oder verwaiste Mauersegler werden im Sommer bekanntlich sehr oft aufgefunden. Solche Tiere sind als Notfälle zu betrachten, denen schnell und fachgerecht geholfen werden muss.
Dazu ist es notwendig, die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit durch die Medien auf diese Probleme hinzuweisen. Immer wieder werden durch Fehlinformationen gravierende Fehler im Umgang mit diesen Vögeln begangen und schwere Schäden verursacht, die durch Vorträge und Veröffentlichungen Erfahrungen und aktuelle Erkenntnisse vermittelt und Fachleute wie Laien für dieses Thema sensibilisiert werden (z.B. Tierärzte, Tierheime, Schulen, Vogelschutzgruppen, ...).

 

Beringung zu wissenschaftlichen Zwecken
Da der Mauersegler sich durch seine ausschließlich luftgebundene Lebensweise den herkömmlichen Methoden der Vogelbeobachtung weitgehend entzieht und viele Aspekte seines Lebens (z.B. Zugrouten) nach wie vor kaum bekannt sind, muss jede Möglichkeit der Beringung genutzt werden. Dank offizieller Beringungsprogramme können wichtige Daten über Zugroute und Verbleib während des neunmonatigen Afrika-Aufenthaltes gewonnen werden.
Hierbei kommt besonders der Beringung handaufgezogener Jungvögel eine große Bedeutung zu, da im Regelfall die Brutkolonien von Mauerseglern kaum zugänglich sind. Auf diese Weise jedoch kann alljährlich eine große Anzahl beringt werden.

 

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Tel.:+49(69)35 35 15 04
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Telefonische Anfragen zu anderen Fundvögeln bearbeiten wir NICHT.

Wenden Sie sich dafür bitte an: Wildvogelhilfe.org/
 
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